Präambel
Memnoora ist eine Bestellplattform für halal-konforme Gastronomie in Österreich. Ihr Alleinstellungsmerkmal ist nicht ein Filter, sondern Transparenz: Gäste sehen das eingereichte Zertifikat, seinen Status und die vertragliche Verpflichtung des Betriebs. Diese Vereinbarung regelt, was dahinter steht.
1. Vertragsparteien, Geltung, Vertragsschluss
1.1 Diese Partnerbedingungen gelten zwischen Memnoora e.U., Hütteldorfer Straße 167/10, 1140 Wien, FN 685082 z (Handelsgericht Wien), UID-Nummer ATU83502103 („Memnoora“, „wir“) und dem Gastronomiebetrieb, der die Partner-App oder den Partnerbereich nutzt („Partner“, „Sie“).
1.2 Diese Vereinbarung richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG. Verbraucherschutzbestimmungen finden keine Anwendung.
1.3 Die Partnerschaft kommt zustande, wenn Sie sich registrieren, diese Bedingungen annehmen und wir Ihren Betrieb freischalten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
1.4 Ihre abweichenden Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.5 Anhänge. Die Anhänge A bis D sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Sie werden Ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und liegen in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung zugrunde. Welche Fassung das ist, steht in der Anhangstabelle am Ende dieser Vereinbarung und in Ihrem Vertragsnachweis im Partnerbereich. Für Änderungen eines Anhangs gilt Punkt 18.
1.6 Vorrang. Bei Widersprüchen zwischen einem Anhang und den Punkten 1 bis 19 gehen die Punkte 1 bis 19 vor, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Die Anhänge konkretisieren diese Vereinbarung und begründen keine über sie hinausgehenden Pflichten.
2. Was Memnoora leistet und was nicht
2.1 Wir stellen Ihnen eine Plattform zur Verfügung, über die Gäste Ihr Angebot finden, Bestellungen aufgeben, Überraschungsboxen reservieren und Catering anfragen können. Dazu gehören die Partner-App, die Bestellverwaltung, Benachrichtigungen, die Zahlungsabwicklung über unseren Zahlungsdienstleister sowie Auswertungen zu Ihrem Betrieb.
2.2 Wir sind Vermittler. Der Vertrag über die Speisen und Getränke kommt unmittelbar zwischen dem Gast und Ihnen zustande. Wir werden nicht Verkäufer und übernehmen keine Verpflichtung aus diesem Vertrag.
2.3 Wir schulden keine bestimmte Anzahl an Bestellungen, keinen bestimmten Umsatz und keine bestimmte Platzierung im Feed.
2.4 Wir schulden keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wir streben eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Monatsmittel an, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Eine Zusicherung ist damit nicht verbunden. Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher an und legen sie außerhalb der Hauptbestellzeiten.
3. Ihre Freischaltung und Ihre Stammdaten
3.1 Vor der Freischaltung müssen vorliegen: vollständige Betriebs- und Impressumsdaten, eine geokodierte Betriebsadresse, Öffnungszeiten, mindestens ein Gericht in der Speisekarte, die Bankverbindung samt abgeschlossenem Onboarding beim Zahlungsdienstleister sowie diese unterzeichnete Vereinbarung. Ein Halal-Zertifikat ist keine Voraussetzung (Punkt 4.3).
3.2 Sie halten Ihre Stammdaten aktuell, insbesondere Firmenwortlaut, Anschrift, Impressumsangaben, UID-Nummer, Öffnungszeiten und Kontaktdaten. Die Angaben werden Gästen angezeigt und erfüllen deren Anspruch auf Information über ihren Vertragspartner.
3.3 Sie benennen uns eine für die Plattform verantwortliche Person und eine Erreichbarkeit während Ihrer Öffnungszeiten.
3.4 Änderungen der Rechtsform, des Inhabers, ein Insolvenzverfahren oder eine Betriebsschließung teilen Sie uns unverzüglich mit.
3.5 Zugänge Ihrer Mitarbeitenden. Sie können in der Partner-App weitere Zugänge für Ihr Personal anlegen und ihnen je eine Rolle zuweisen (Manager oder Küche). Der Umfang der Rolle bestimmt, welche Daten der jeweilige Zugang sieht. Ein Küchenzugang hat keinen Einblick in Umsätze, Abrechnung, Bankdaten oder diese Vereinbarung.
Sie verantworten die Vergabe, die Rollenwahl und den Entzug dieser Zugänge. Insbesondere gilt:
- Jede Person erhält einen eigenen Zugang. Ein geteilter Zugang lässt sich weder gezielt sperren noch einer Handlung zuordnen.
- Sie vergeben die knappstmögliche Rolle.
- Sie entfernen Zugänge ausgeschiedener Mitarbeitender unverzüglich. Der Zugriff endet damit sofort, auch auf einem bereits angemeldeten Gerät.
- Handlungen, die über einen von Ihnen angelegten Zugang erfolgen, gelten im Verhältnis zu uns als Ihre Handlungen. Das betrifft insbesondere die Annahme und Ablehnung von Bestellungen.
- Wenn Sie Zugänge für Beschäftigte anlegen, sind Sie für diese Verarbeitung von Beschäftigtendaten verantwortlich. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung für Partnerbetriebe, Punkt 3.1a.
Der Zugang der unterzeichnenden Person lässt sich weder herabstufen noch entfernen: Sie ist unser Vertragspartner. Wenn sie wechselt, gilt Punkt 3.4.
4. Halal: Ihre zentrale Verpflichtung
4.1 Sie verpflichten sich, für alle über Memnoora angebotenen Speisen und Getränke durchgehend die Halal-Anforderungen nach Anhang A einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob ein Zertifikat vorliegt, gültig oder abgelaufen ist.
Anhang A regelt abschließend, welche Anforderungen an Ihr Sortiment gestellt werden, welche Zutaten und Stoffe kennzeichnungspflichtig sind und welche Nachweise Sie auf Anfrage vorlegen. Dieser Punkt 4 begründet keine darüber hinausgehenden inhaltlichen Pflichten.
4.1a Die Verantwortung liegt bei Ihnen. Memnoora verfügt über keine eigenen Kontrollmechanismen und prüft weder Ihre Küche noch Ihre Lieferkette. Wir prüfen ausschließlich, ob eine ausstellende Zertifizierungsstelle existiert und einschlägig ist, und stellen den Status für Gäste nachvollziehbar dar. Für die Einhaltung der Anforderungen und für Verstöße stehen Sie ein.
4.2 Zertifikat. Wenn Sie ein Halal-Zertifikat vorlegen, prüfen wir, ob die ausstellende Stelle existiert und einschlägig ist. Wir zertifizieren nicht selbst und führen keine Betriebskontrollen durch. Das eingereichte Dokument wird Gästen in der App zur Ansicht angezeigt. Damit sind Sie einverstanden.
4.3 Kein Zwang zum Zertifikat, kein Ausschluss. Ein fehlendes oder abgelaufenes Zertifikat führt nicht zum Ausschluss von der Plattform. Wir erinnern Sie 30 und 7 Tage vor Ablauf höflich an eine mögliche Erneuerung. Betriebe, die ohne Zertifikat starten, erhalten eine Nachreichfrist von sechs Monaten. Auch deren Ablauf ist keine Sanktion. In der Kunden-App wird der jeweilige Zustand transparent dargestellt.
4.4 Keine Garantieaussagen. Sie verwenden gegenüber Gästen keine Formulierungen, die eine von Memnoora ausgesprochene Halal-Garantie oder eine Prüfung Ihrer Küche durch Memnoora nahelegen. Zulässig ist die Angabe Ihres eigenen Zertifikats und Ihrer vertraglichen Verpflichtung.
4.5 Meldepflichten. Sie melden uns die Halal-Zertifikate, auf die Sie sich stützen, sowie jedes neue, geänderte, abgelaufene oder entzogene Zertifikat. Ebenso melden Sie Änderungen im Betrieb, die die Halal-Konformität berühren. Was im Einzelnen zu melden ist und auf welchem Weg, steht in Anhang A, Punkte A.9.3 und A.10.
4.6 Meldungen und Aufklärung. Wenn uns eine begründete Meldung erreicht, dass die Anforderungen nicht eingehalten werden, informieren wir Sie und geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 7 Tagen. Sie wirken an der Aufklärung mit und legen auf Verlangen die Belege nach Anhang A, Punkt A.9.2 vor. Ein Archiv müssen Sie dafür nicht führen. Die möglichen Folgen stehen in Punkt 12.
5. Provision
5.1 Höhe. Die Provision beträgt 7,5 Prozent der Bemessungsgrundlage
zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer, unabhängig davon, ob Sie mit eigenem
Personal liefern oder der Gast selbst abholt. Die Mindestprovision beträgt
0,49 € je Bestellung. Es gilt somit max(7,5 % × Bemessungsgrundlage; 0,49 €). Ein Cap nach oben besteht nicht.
5.2 Bemessungsgrundlage. Die Provision wird ausschließlich vom Brutto-Warenwert der bestellten Speisen und Getränke berechnet, also einschließlich Umsatzsteuer. Nicht in die Bemessungsgrundlage fallen Liefergebühren und freiwillige Trinkgelder.
5.3 Rabatte. Von Ihnen gewährte Nachlässe, also Gutscheine und Aktionspreise, mindern die Bemessungsgrundlage: Grundlage ist der tatsächlich zu zahlende, bereits reduzierte Brutto-Betrag. Nachlässe, die wir finanzieren, insbesondere der Willkommensrabatt für Neukunden sowie plattformfinanzierte Kampagnen, mindern die Bemessungsgrundlage nicht.
5.4 Snapshot. Satz und Betrag werden zum Zeitpunkt jeder Bestellung festgeschrieben. Spätere Änderungen des Provisionsmodells wirken sich auf bereits abgeschlossene Bestellungen nicht aus.
5.5 Enthaltene Leistungen. Mit der Provision sind die Bereitstellung der Plattform, die Zahlungsabwicklung einschließlich der Entgelte des Zahlungsdienstleisters, Benachrichtigungen und sämtliche Auswertungen im Partnerbereich abgegolten, einschließlich der erweiterten Analysen, der Bestellstrecke, der Gebiets- und Bindungsauswertung sowie des Datenexports. Kostenpflichtige Zusatzleistungen sind stets gesondert gekennzeichnet (Punkt 8).
5.6 Storno und Ablehnung. Bei stornierten, abgelehnten oder nach Ablauf der Annahmefrist automatisch abgelehnten Bestellungen entfällt die Provision.
5.7 Catering. Die Provision wird auf den Gesamtpreis des Catering-Auftrags berechnet, also einschließlich Zuschlag für die gewählte Ausprägung und Art sowie gebuchter Zusatzleistungen. Sie wird erst mit der erfolgreichen Durchführung des Auftrags fällig, nicht schon mit Ihrer Zusage und nicht mit der Anzahlung.
Wenn der Gast so kurzfristig storniert, dass Ihnen nach Punkt 10.2 die Anzahlung ganz oder teilweise als pauschalierter Schadenersatz verbleibt, fällt die Provision auf den Ihnen verbleibenden Betrag an. Grund sind die Zahlungsdienstleisterkosten, die für die Anzahlung bereits angefallen sind.
Wenn Sie einen bestätigten Auftrag absagen, erhält der Gast seine Anzahlung zu 100 Prozent zurück und es fällt keine Provision an. Wir behalten uns vor, für kurzfristige Absagen eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. Deren Höhe teilen wir Ihnen vorher mit.
5.8 Änderung der Provision. Eine Änderung teilen wir Ihnen nach Punkt 18 mit. Sie können in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
6. Ihre Inhalte: Speisekarte, Preise, Bilder
6.1 Sie bestimmen Ihre Preise. Sie legen Ihre Preise selbst und frei fest. Wir schreiben Ihnen keine Preisgleichheit gegenüber Ihrem Lokal, Ihrer eigenen Website oder anderen Plattformen vor.
6.2 Richtigkeit. Ihre Angaben zu Gerichten, Preisen, Verfügbarkeit, Öffnungszeiten und Mindestbestellwert müssen richtig, aktuell und vollständig sein. Nicht verfügbare Gerichte schalten Sie zeitnah inaktiv.
6.3 Allergene und Kennzeichnung. Sie sind für die vollständige und richtige Angabe von Allergenen, Zutaten und Pflichtkennzeichnungen nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften verantwortlich, insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und der österreichischen Allergeninformationsverordnung. Wir geben Ihre Angaben unverändert wieder und prüfen sie nicht inhaltlich.
6.4 Erreichbarkeit für Rückfragen zu Zutaten. Gäste sind nach den Kundenbedingungen verpflichtet, sich bei einer Allergie oder Unverträglichkeit vor der Bestellung an Sie zu wenden. Auch bei Fragen zur Herkunft einzelner Zutaten wenden sich Gäste unmittelbar an Sie, weil Memnoora sich auf keine Rechtsschule festlegt und die Entscheidung dem Gast überlässt.
Damit das erfüllbar ist, halten Sie während Ihrer Öffnungszeiten die im Info-Bereich hinterlegte Telefonnummer und E-Mail-Adresse erreichbar und erteilen Auskunft über Zutaten, Herkunft und Zubereitung. Eine falsche oder unvollständige Auskunft geht zu Ihren Lasten. Wenn Sie eine Rückfrage nicht sicher beantworten können, sagen Sie das offen. Eine Vermutung ist hier gefährlicher als ein Nein.
6.5 Bildrechte. Sie dürfen nur Bilder hochladen, an denen Ihnen die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Herstellerfotos von Markenprodukten dürfen Sie nicht verwenden, auch wenn Sie das Produkt verkaufen dürfen: Das Recht am Foto ist nicht dasselbe wie das Recht am Produkt. Verwenden Sie eigene Aufnahmen. Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
6.6 Nutzungsrecht. Sie räumen uns an Ihren Inhalten ein einfaches, räumlich unbeschränktes, für die Dauer der Partnerschaft geltendes, unentgeltliches Recht ein, sie im Rahmen der Plattform sowie zu deren Bewerbung auf Website, in App-Stores, in sozialen Medien und im Newsletter zu nutzen. Nach Ende der Partnerschaft entfernen wir Ihre Inhalte binnen 30 Tagen aus dem laufenden Betrieb. Belegkopien in Bestelldaten bleiben davon unberührt.
6.7 Kein Genussretter im Catering. Überraschungsboxen sind ein eigenständiges Angebot und dürfen nicht als Bestandteil von Catering-Paketen oder Catering-Profilen angeboten werden.
6.8 Sprache. Kundenseitig sichtbare Texte sind auf Deutsch zu erfassen.
7. Bestellungen: Annahme, Fristen, Erreichbarkeit
7.1 Annahmefrist. Sie nehmen eine eingehende Bestellung innerhalb von 15 Minuten ab deren Anzeige an oder lehnen sie ab. Wenn die Frist abläuft, wird die Bestellung automatisch abgelehnt und der Gast erhält den vollen Betrag zurück. Die Frist ist serverseitig maßgeblich. Die Anzeige auf Ihrem Gerät dient nur der Orientierung.
7.2 Verbindlichkeit für den Gast. Der Gast kann eine aufgegebene Bestellung über Speisen und Getränke nicht einseitig stornieren. Sie können sich daher ab der Annahme auf die Bestellung verlassen. Umgekehrt bedeutet das, dass Sie zeitnah entscheiden müssen: Eine Bestellung darf nicht liegenbleiben, während der Gast gebunden ist.
7.3 Erreichbarkeit. Während Ihrer als geöffnet hinterlegten Zeiten halten Sie ein betriebsbereites Gerät mit aktiver Internetverbindung, mit erteilter Benachrichtigungsberechtigung und mit deaktivierter Akku-Optimierung für die Partner-App bereit. Wenn uns über längere Zeit kein Signal Ihres Geräts erreicht, während eine Bestellung auf Ihre Antwort wartet, benachrichtigen wir Sie und können Ihren Betrieb vorübergehend auf „Offline“ setzen. Sobald sich Ihr Gerät wieder meldet, nehmen Sie wieder Bestellungen an. Die maßgeblichen Fristen stehen in Anhang D.
Ohne wartende Bestellung schließen wir nicht. Ein ruhendes Gerät führt für sich genommen nie zur Schließung, gleich wie lange es still bleibt. Die Schließung hat einen einzigen Zweck: zu verhindern, dass eine zweite Bestellung auf einem Gerät landet, das die erste nicht beantwortet hat.
7.3a Der Partnerbereich im Browser erfüllt Punkt 7.3 nicht. Der Partnerbereich unter partner.memnoora.at ist eine Ansichts- und Verwaltungsfläche. Ein geöffneter Browser gilt nicht als betriebsbereites Gerät im Sinn von Punkt 7.3, weil er eine eingehende Bestellung weder über dem Sperrbildschirm anzeigt noch bei gesperrtem Gerät hörbar meldet. Wir werten ihn deshalb bei der Erreichbarkeit nicht mit. Ein geöffneter Browser-Tab hält Ihren Betrieb weder online noch öffnet er ihn nach einer Schließung nach Punkt 7.3 wieder. Bestellungen nehmen Sie ausschließlich in der Partner-App auf dem Gerät in Ihrem Betrieb an oder lehnen sie dort ab.
7.4 Ablehnungsgrund. Jede Ablehnung erfordert die Angabe eines Grundes. Der Grund wird dem Gast angezeigt und fließt in Ihre Auswertungen ein.
7.5 Zubereitung und Status. Sie pflegen den Bestellstatus wahrheitsgemäß und zeitnah, also „In Zubereitung“, „Abholbereit“, „Unterwegs“, „Geliefert“ beziehungsweise „Abgeholt“. Der Status ist die einzige Information, die der Gast hat.
7.6 Öffnungszeiten. Außerhalb der hinterlegten Zeiten ist eine Bestellung technisch nicht möglich. Halten Sie die Zeiten und Ruhetage deshalb aktuell. Kurzfristige Schließungen bilden Sie über den Annahme-Schalter ab.
7.7 Qualität. Sie liefern die bestellte Ware vollständig, in einwandfreiem Zustand, in geeigneter Verpackung und unter Einhaltung der lebensmittelhygienischen Vorschriften einschließlich der Kühlkette.
7.8 Eigene Zustellung. Wenn Sie selbst liefern, verantworten Sie Auswahl, Ausstattung, Versicherung und arbeitsrechtliche Einordnung Ihrer Zustellkräfte sowie deren Ausrüstung.
7.9 Überraschungsboxen. Sie geben nur so viele Boxen frei, wie Sie tatsächlich abgeben können, und halten das angegebene Abholfenster ein. Eine vor Fensterbeginn gekaufte Box gilt als angenommene Reservierung. Eine Annahmefrist läuft dafür nicht. Der Gast kann eine Box bis eine Stunde vor Beginn des Abholfensters kostenfrei stornieren. Stellen Sie die Boxen deshalb nicht früher zusammen. Nicht abgeholte Boxen verfallen nach Fensterende zuzüglich 30 Minuten ohne Erstattung an den Gast. Der Erlös verbleibt bei Ihnen abzüglich der Provision.
8. Zusatzleistungen
Über die Basisleistung hinausgehende kostenpflichtige Funktionen, etwa hervorgehobene Platzierungen, sind im Partnerbereich mit Leistungsumfang, Preis und Laufzeit ausgewiesen. Sie werden nur wirksam, wenn Sie sie ausdrücklich buchen oder wir sie auf Ihren Wunsch für einen bestimmten Zeitraum freischalten. Ohne Ihr Zutun entsteht keine Zusatzleistung und kein zusätzliches Entgelt. Hervorgehobene Platzierungen kennzeichnen wir gegenüber Gästen als Werbung. Eine bessere Bewertung ist nicht käuflich.
Die Auswertungen im Partnerbereich sind vollständig mit der Provision abgegolten (Punkt 5.5). Wir behalten uns vor, das Angebot an Zusatzleistungen zu ändern. Laufende Buchungen bleiben davon bis zum Ende ihrer Laufzeit unberührt.
9. Zahlungen, Abrechnung, Auszahlung
9.1 Kartenzahlung. Wir ziehen den Zahlbetrag als Ihr Inkassobevollmächtigter im Namen und für Ihre Rechnung über unseren Zahlungsdienstleister ein. Die Zahlung des Gastes an uns hat gegenüber Ihnen schuldbefreiende Wirkung.
9.2 Auszahlung. Wir zahlen die vereinnahmten Beträge abzüglich der Provision im vereinbarten Rhythmus aus, wahlweise wöchentlich oder monatlich nach Ihrer Einstellung im Partnerbereich, auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Onboarding beim Zahlungsdienstleister. Ohne dieses können weder Zahlungen noch Auszahlungen erfolgen.
9.3 Barzahlung. Bei Barzahlung vereinnahmen Sie den vollen Betrag selbst. Die darauf entfallende Provision rechnen wir gesondert ab und verrechnen sie vorrangig mit Ihren Auszahlungsansprüchen aus Kartenzahlungen.
9.4 Abrechnung im Gutschriftsverfahren. Über unsere Provision wird im Gutschriftsverfahren nach § 11 Abs. 8 UStG abgerechnet. Die Abrechnung wird in Ihrem Namen erstellt und der Betrag von Ihrem Auszahlungsguthaben abgezogen. Sie trägt die UID-Nummern beider Seiten, unsere ist ATU83502103. Ihre halten Sie nach Punkt 3.2 aktuell. Sie stimmen diesem Verfahren mit Abschluss dieser Vereinbarung ausdrücklich zu und können ihm mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
9.5 Rechnung statt Gutschrift. Wenn kein oder kein ausreichendes Auszahlungsguthaben besteht, etwa bei überwiegender Barzahlung, oder wenn Sie dem Gutschriftsverfahren widersprochen haben, stellen wir Ihnen die Provision in Rechnung. Sie ist binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
9.6 Inhalt der Abrechnung. Die Abrechnung weist alle Bestellungen des Zeitraums mit Bemessungsgrundlage, Provisionssatz und Provisionsbetrag aus. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nichts einwenden, gilt die Abrechnung als anerkannt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9.7 Rechnungslegung gegenüber dem Gast. Sie sind für die Rechnungslegung gegenüber dem Gast über den Speisenwert und für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Umsätze verantwortlich.
9.7a Erfassung in Ihrer Registrierkasse. Jede über die Plattform eingehende Bestellung ist von Ihnen unverzüglich über Ihre eigene Registrierkasse zu bonieren. Der Umsatz ist Ihrer. Die Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO trifft Ihren Betrieb, ebenso die Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO, sobald deren Grenzen erreicht sind. Wir stellen Ihnen die Aufzeichnungen über die eingegangenen Bestellungen zur Verfügung: ein Tagesjournal mit Zahlart, Bemessungsgrundlagen und Steuerbeträgen je Bestellung, jederzeit in der Partner-App abrufbar. Diese Aufzeichnungen ersetzen weder eine Registrierkasse noch ein Kassenbuch und befreien Sie nicht von Ihren Aufzeichnungs- und Belegerteilungspflichten.
9.8 Aufrechnung. Wir dürfen mit fälligen Forderungen gegen Ihre Auszahlungsansprüche aufrechnen, insbesondere mit Provisionen, Rückerstattungen an Gäste, Rückbuchungskosten und Kulanzerstattungen, die auf einen von Ihnen zu vertretenden Umstand zurückgehen. Sie dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.9 Erstattungen an Gäste. Erstattungen wegen mangelhafter oder nicht gelieferter Ware gehen wirtschaftlich zu Ihren Lasten. Vor einer Erstattung über 20 € hören wir Sie an, sofern das ohne unangemessene Verzögerung für den Gast möglich ist.
9.10 Verzug. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte (§ 456 UGB).
10. Catering
10.1 Anzahlung. Sie legen fest, ob und in welcher Höhe eine Anzahlung zu leisten ist. Sie beträgt höchstens 50 Prozent des Gesamtpreises. Verbindlich wird der Termin erst mit der Anzahlung.
10.2 Stornoregelung. Für Stornierungen durch den Gast gilt plattformweit einheitlich, gemessen am Zeitraum zwischen Eingang der Stornierung und Veranstaltungsbeginn:
| Stornierung vor Veranstaltungsbeginn | Rückerstattung der Anzahlung |
|---|---|
| 5 Tage oder mehr | 100 Prozent |
| weniger als 5 Tage, aber mindestens 48 Stunden | 50 Prozent |
| weniger als 48 Stunden | 0 Prozent |
Der einbehaltene Teil verbleibt bei Ihnen abzüglich der Provision. Er ist pauschalierter Schadenersatz und orientiert sich an dem Schaden, der bei einer Stornierung in der jeweiligen Stufe typischerweise entsteht. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung des Termins sind anzurechnen. Wenn der Gast nachweist, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, erstatten wir entsprechend mehr und belasten den Betrag Ihrem Auszahlungsguthaben. Über die Anzahlung hinaus wird vom Gast nichts nachgefordert.
10.3 Snapshot. Die Staffel wird mit dem Auftrag festgeschrieben. Spätere Änderungen berühren laufende Aufträge nicht.
10.4 Ihre Stornierung. Wenn Ihr Betrieb storniert, erhält der Gast die Anzahlung immer zu 100 Prozent zurück, unabhängig vom Zeitpunkt. Wiederholte kurzfristige Stornierungen führen zu Maßnahmen nach Punkt 12, bis hin zur Entfernung aus der Catering-Kategorie.
10.5 Terminverschiebung. Vor einer Stornierung bieten wir dem Gast eine Verschiebung an. Sie ist kostenfrei, wenn der neue Termin die Vorlaufzeit einhält und Sie zustimmen.
10.6 Voraussetzungen. Wenn Sie eine Kombination aus Ausprägung und Art anbieten, bestätigen Sie damit, die dafür erforderlichen betrieblichen Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere Personal, Ausstattung und Transport. Diese Bestätigung ist eine Selbstauskunft und wird von uns nicht geprüft. Sie stehen für ihre Richtigkeit ein.
11. Plattformweite Aktionen
11.1 Freiwillige Teilnahme. An plattformweiten Aktionen nehmen Sie nur teil, wenn Sie ausdrücklich zusagen. Stillschweigen ist Ablehnung. Eine automatische Teilnahme gibt es nicht.
11.2 Vor der Zusage sehen Sie Zeitraum, Nachlasshöhe, Bedingungen und wer den Nachlass trägt.
11.3 Veröffentlichung. Eine Aktion wird erst veröffentlicht, wenn mindestens ein Drittel der teilnahmeberechtigten Betriebe zugesagt hat. Ihren Teilnahmestand sehen Sie im Partnerbereich.
11.4 Vor der Veröffentlichung können Sie Ihre Zusage zurücknehmen. Nach der Veröffentlichung bleiben Sie bis zum Ende des Aktionszeitraums gebunden, weil Gäste sich darauf verlassen.
12. Pflichtverletzungen und Maßnahmen
12.1 Maßnahmen. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung können wir je nach Schwere:
- Sie auffordern, den Verstoß binnen angemessener Frist abzustellen,
- einzelne Inhalte entfernen oder Funktionen einschränken,
- Ihre Sichtbarkeit in der Suche beschränken,
- Ihren Zugang vorübergehend aussetzen,
- die Partnerschaft aus wichtigem Grund beenden.
Wir wählen die mildeste Maßnahme, die den Verstoß wirksam beendet.
12.2 Sofortige und vorübergehende Suspendierung. Wir behalten uns vor, Ihren Zugang oder einzelne Funktionen mit sofortiger Wirkung vorübergehend auszusetzen, wenn eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung dazu besteht, wenn Gefahr im Verzug ist, wenn Gesundheit oder Sicherheit von Gästen betroffen sein können, bei begründetem Verdacht auf Täuschung über die Halal-Konformität oder bei wiederholten Verstößen. Die Begründung erhalten Sie spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Suspendierung.
12.3 Verfahren. Außerhalb der Fälle von Punkt 12.2 hören wir Sie vor einer Maßnahme nach Punkt 12.1 Z 3 bis 5 an. Wir teilen Ihnen die Maßnahme, ihre Gründe und ihre Dauer auf einem dauerhaften Datenträger mit, bei einer Beendigung unter Einhaltung der Frist nach Punkt 17.
12.4 Halal-Verstöße. Wenn sich ein Verstoß gegen Punkt 4 bestätigt, gilt gestaffelt: Klärungsgespräch und Nachweisvorlage, dann Vermerk und verstärkte Beobachtung, dann Aussetzung, dann Beendigung. Bei vorsätzlicher Täuschung über die Halal-Konformität beenden wir die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung. Das ist der einzige Punkt dieser Vereinbarung, bei dem wir keine zweite Chance vorsehen. Er betrifft den Kern des Versprechens, wegen dessen Gäste diese Plattform überhaupt öffnen.
12.5 Weitere wichtige Gründe sind insbesondere: wiederholte Nichtannahme von Bestellungen ohne sachlichen Grund, wiederholte kurzfristige Stornierungen von Catering-Aufträgen, unrichtige Pflichtangaben, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die missbräuchliche Verwendung von Kundendaten.
12.6 Beschwerde. Gegen jede Maßnahme können Sie sich formlos an office@memnoora.at wenden. Wir prüfen die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen und begründen unsere Entscheidung. Die Entscheidung wird nicht allein automatisiert getroffen.
12.7 Mediation. Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sind wir bereit, außergerichtlich vor der Schlichtungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich zu vermitteln. Die Bereitschaft zur Mediation ist keine Voraussetzung für die Anrufung eines Gerichts.
13. Datenschutz
13.1 Für Kundendaten, die wir Ihnen zur Ausführung einer Bestellung übermitteln, sind Sie eigener Verantwortlicher im Sinn der DSGVO.
13.2 Sie dürfen diese Daten ausschließlich zur Abwicklung der jeweiligen Bestellung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwenden. Jede Nutzung zu Werbezwecken, der Aufbau eigener Verteiler und jede Weitergabe an Dritte sind untersagt.
13.3 Sie erfüllen Ihre eigenen Pflichten nach der DSGVO, insbesondere Informationspflichten, Verarbeitungsverzeichnis und Datensicherheit.
13.4 Datenschutzverletzungen, die Daten aus der Plattform betreffen, melden Sie uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis.
13.5 Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung für Partnerbetriebe, Regelungen zur Auftragsverarbeitung in Anhang C.
14. Bewertungen und Ranking
14.1 Gäste können ausschließlich zu tatsächlich abgeschlossenen Bestellungen bewerten. Wenn Sie eine Bewertung für unsachlich, unwahr oder geschäftsschädigend halten, können Sie sie in der Partner-App melden. Wir prüfen sie und entfernen sie, wenn sie gegen unsere Bewertungsregeln verstößt. Eine öffentliche Antwort auf Bewertungen bieten wir nicht an.
14.2 Sie beeinflussen Bewertungen nicht unzulässig. Untersagt sind gekaufte oder selbst verfasste Bewertungen, Gegenleistungen für positive Bewertungen und Druck auf Gäste zur Änderung oder Löschung.
14.3 Hauptparameter des Rankings. Die Reihenfolge, in der Betriebe im Feed und in Suchergebnissen erscheinen, bestimmt sich nach folgenden Parametern, in absteigender Bedeutung:
- Relevanz für die Suche oder den gewählten Filter des Gastes, also Übereinstimmung von Küche, Kategorie und Suchbegriff mit Ihrem Angebot,
- Entfernung zwischen Ihrer Betriebsadresse und der Adresse des Gastes,
- Verfügbarkeit, also ob Sie geöffnet haben, Bestellungen annehmen und in der gewählten Zustellart Lieferung oder Abholung verfügbar sind,
- Angebote und Aktionen, an denen Ihr Betrieb teilnimmt,
- Leistungskennzahlen Ihres Betriebs, insbesondere Bewertungsdurchschnitt, Bestellvolumen der letzten 30 Tage, Annahmequote und Stornoquote,
- bezahlte Platzierungen, die als Werbung gekennzeichnet sind.
Die eigene Bestellhistorie des Gastes wirkt zusätzlich in der Sektion „Zuletzt bestellt“. Bezahlte Platzierungen beeinflussen die übrige Reihenfolge nicht und verändern insbesondere nicht die Bewertung Ihres Betriebs.
15. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht offenkundige Informationen der anderen Seite vertraulich, insbesondere Konditionen, Auswertungen und technische Einzelheiten. Die Pflicht gilt für die Dauer der Partnerschaft und drei Jahre darüber hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
16. Haftung und Freistellung
16.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der Provisionen, die Sie in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt haben. Der Ersatz entgangenen Gewinns und mittelbarer Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.3 Für Schäden aus den von Ihnen zubereiteten Speisen, aus Ihrer Zustellung, aus Ihren Angaben zu Allergenen und Zutaten sowie aus Ihren Inhalten haften ausschließlich Sie.
16.4 Freistellung. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung Ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Wir informieren Sie unverzüglich über solche Ansprüche und schließen ohne Ihre Zustimmung keinen Vergleich.
16.5 Versicherung. Sie unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe und weisen sie auf Verlangen nach.
16.6 Höhere Gewalt. Keine Seite haftet für Leistungsstörungen infolge von Ereignissen außerhalb ihres Einflussbereichs, insbesondere behördlicher Anordnungen, großflächiger Netz- oder Stromausfälle oder Naturereignisse.
17. Laufzeit und Beendigung
17.1 Die Partnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit.
17.2 Sie können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, formlos über die Funktion „Partnerschaft beenden“ in der Partner-App oder per Nachricht an office@memnoora.at.
17.3 Wir können mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung wird begründet und auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
17.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Bei einer Beendigung aus wichtigem Grund kann die Frist nach Punkt 17.3 entfallen. Wir begründen auch das.
17.5 Bereits angenommene Bestellungen und bestätigte Catering-Termine sind auch nach Ausspruch einer Kündigung noch zu erfüllen.
17.6 Nach Ende der Partnerschaft schalten wir Ihren Betrieb ab, rechnen offene Beträge ab und zahlen ein Guthaben binnen 30 Tagen aus. Aufbewahrungspflichtige Daten bleiben nach Punkt 13 und der Datenschutzerklärung gespeichert.
18. Änderungen dieser Bedingungen
18.1 Wir können diese Bedingungen ändern. Änderungen teilen wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger mit. Die Frist zwischen Mitteilung und Wirksamwerden beträgt mindestens 15 Tage, bei Änderungen, die eine Anpassung Ihrer technischen oder betrieblichen Abläufe erfordern, mindestens 30 Tage.
18.2 Wenn Sie nicht bis zum Ablauf der Frist widersprechen, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weisen wir Sie in der Mitteilung gesondert hin. Wenn Sie widersprechen, gilt Ihr Widerspruch als Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wenn Sie nach Ablauf der Frist weiterhin Bestellungen entgegennehmen oder neue Inhalte einstellen, gilt das ebenfalls als Zustimmung.
18.3 Änderungen, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind oder die einer unmittelbaren Gefahr begegnen, können ohne Einhaltung der Frist wirksam werden.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
19.3 Sie dürfen Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur mit unserer vorherigen Zustimmung übertragen. Wir dürfen sie auf einen Rechtsnachfolger übertragen, insbesondere im Zuge der Einbringung des Einzelunternehmens in eine Gesellschaft. Sie werden vorab informiert und können in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
19.4 Wenn eine Bestimmung unwirksam ist oder wird, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
19.5 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
Anhänge
| Anhang | Inhalt | Fassung |
|---|---|---|
| A | Halal-Anforderungen | ANH-A-2026-01 |
| B | Preis- und Leistungsübersicht | ANH-B-2026-01 |
| C | Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO | ANH-C-2026-01 |
| D | Technische Mindestanforderungen an das Partnergerät | ANH-D-2026-02 |
Version: AGB-P-2026-15 · Stand 19.08.2026